Sachverständiger für Holzschutz
Holzschutz umfasst alle Maßnahmen, die eine Schädigung oder Zerstörung von Holz, Holzwerkstoffen oder Holzkonstruktionen durch Witterung, Insekten und Pilze verhüten. Der Begriff "Holzschutz" ist nicht auf den Einsatz chemischer Mittel beschränkt. Er beginnt schon mit dem so genannten "konstruktiven Holzschutz". Darunter sind z. B. die Auswahl der Hölzer, Fällzeiten, die Bearbeitung und die Art und Weise der Verbauung zu verstehen. Chemischer Holzschutz bezieht sich auf die Anwendung unterschiedlicher Holzschutzmittel und Holzschutzverfahren.
Ein Beispiel für konstruktiven Holzschutz: Die Pfosten des Balkons sind unten eingelassen und geschützt, um Wassereintritt zu verhindern. Außerdem wurde ein Wasserablauf angebracht.
Splintholz (äußere Holzschicht) und Kernholz (innerer Holzkern) unterscheiden sich wesentlich hinsichtlich ihrer natürlichen Dauerhaftigkeit. Während das Splintholz als nicht dauerhaft gilt, schwankt die Dauerhaftigkeit des Kernholzes in Abhängigkeit seiner Inhaltsstoffe stark. Trockenes Holz, richtig eingebaut und richtig gepflegt, ist mit seinen hohen Standzeiten extrem lang haltbar. Die Gefährdung des Holzes besteht in folgenden zu kontrollierenden Faktoren:
Witterungseinflüsse
- Feuchtigkeit
- Temperaturschwankungen (Temperaturschwankungen führen zu Rissbildungen)
- UV-Strahlung (photochemische Abbaureaktionen durch UV Strahlung und oberflächliche Abtragung durch Niederschlagswasser)
- Luftbewegung
Chemische Einflüsse
Auch wenn Holz in seiner Festigkeit mit Stahl oder Beton nicht konkurrieren kann, wird es im Bauwesen zum Teil dort eingesetzt, wo Stahl und Beton korrodieren. Im Allgemeinen ist eine Beständigkeit des Holzes im pH-Bereich von 3–10 anzunehmen, abhängig von der Art des Holzes.
Biologische Einflüsse
Die Schädigung der Holzsubstanz erfolgt durch Organismen wie
- Pilze wie z.B. der Echte Hausschwamm, der Braune Kellerschwamm und der weiße Porenschwamm
- Insekten wie z.B. der Hausbock oder auch der Gemeine Nagekäfer, besser bekannt unter der Bezeichnung „Holzwurm“.
- Bakterien: Das Wissen über die Identität von Bakterien und den Zersetzungsprozess von Holz ist begrenzt. Hauptsächlich greifen diese Bakterien an Stellen unter der Bodenoberfläche an, z.B. an Fundamentpfählen.
Der Befall durch einige Holzschädlinge ist in manchen Bundesländern meldepflichtig und kann durchaus einen schweren Baumangel nach BGB darstellen. Die jeweils gültige Landesbauordnung (LBO) regelt Näheres über den Umgang und die Meldepflicht beim Befall von Holz in und an Gebäuden.